Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier: „Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese...