BVI empfiehlt Abschluss neuer Verwalterverträge

  • Eduard Kreiter
  • vor 2 Jahren | 13.07.2022
  • 0

Das zum 1. Dezember 2020 in Kraft getretene neue WEG gibt Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwaltern zusätzliche Rechte. Sie dürfen zum Beispiel Verträge mit Handwerkern, Energieversorgern oder Versicherungen im Namen der Eigentümergemeinschaft (WEG) abschließen, ohne dass diese vorher zugestimmt hat. Für die Eigentümergemeinschaft stellt sich die Frage, wie die Rechte und Pflichten des Verwalters im Verwaltervertrag zu regeln sind.

 

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.Littenstr. 1010179 BerlinTelefon: +49 30 308729-17Telefax: +49 30 308729-19E-Mail: service@bvi-verwalter.deWeb: www.bvi-verwalter.de

Kommentieren

Compare listings

Compare