Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG

  • Eduard Kreiter
  • vor 2 Jahren | 13.07.2022
  • 0

Mit dem neuen WEG wurde die Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zum 1.Dezember 2020 vom Gesetzgeber neu geregelt (§ 18 Abs. 4 WEG). Jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat das Recht, nach Vorankündigung und innerhalb der üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des Verwalters die Verwaltungsunterlagen und Abrechnungsbelege einzusehen.

 

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.Littenstr. 1010179 BerlinTelefon: +49 30 308729-17Telefax: +49 30 308729-19E-Mail: service@bvi-verwalter.deWeb: www.bvi-verwalter.de

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