Die Novellierung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKG) war am 1. März 2021 Gegenstand der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Sachverständigen zu den Themen Regulierung bis Verbraucherschutz machten dabei den noch dringend notwendigen Nachbesserungsbedarf deutlich. Der BVI begrüßt das von der Bundesregierung angestrebte Tempo beim Telekommunikations-Netzausbau und das Recht auf schnelles Internet. Die im Gesetzentwurf geplante ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit von Breitbandanschlüssen sorgt allerdings für massive Kritik auf Mieter- und Verwalterseite – nicht zuletzt, weil sie mit erheblichen Nachteilen einhergeht. Finanzielle Mehrbelastung für Mieter und höherer Verwaltungsaufwand für Verwalter erwartet Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs bedeutet generell eine höhere finanzielle Belastung für Mieter, besonders aber für diejenigen mit geringem Einkommen. Ohne Umlagefähigkeit können die Kabelgebühren nicht mehr den Betriebskosten zugerechnet werden, wodurch die Wohngeldberechtigung entfällt. Überdies resultieren die damit notwendigen Einzelabrechnungen pro Haushalt in einem höheren Verwaltungsaufwand für Immobilienverwalter. Der BVI appelliert daher dringend an die Bundesregierung, den bestehenden Gesetzentwurf zu überarbeiten – für den Erhalt des Nebenkostenprivilegs.
Quelle: BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: +49 30 308729-17 Telefax: +49 30 308729-19 E-Mail: service@bvi-verwalter.de Web: www.bvi-verwalter.de
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