WEG-Versammlungen unter 2G-Bedingungen

  • Eduard Kreiter
  • vor 2 Jahren | 13.07.2022
  • 0

In mehreren Bundesländern sind neue Corona-Regeln für die Gastronomie in Kraft getreten bzw. werden in Kürze in Kraft treten. Das hat zur Folge, dass der Zutritt zu Gastronomiebetrieben dann ausschließlich Geimpften und Genesenen erlaubt ist. Im Land Berlin gelten ab 15.11.2021 umfangreiche 2G-Regeln, u.a. für die Gastronomie. In Bayern gelten ab 16.11.2021 2G-Regeln für Hotels und Restaurants.

 

Quelle:
BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.Littenstr. 1010179 BerlinTelefon: +49 30 308729-17Telefax: +49 30 308729-19E-Mail: service@bvi-verwalter.deWeb: www.bvi-verwalter.de

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